Kleingartenanlage Bäketal e.V.: In Steglitz-Zehlendorf gibt es noch viele Kleingartenanlagen!
Viele Menschen mit einer Wohnung ohne Garten träumen von einem kleinen Fleck Erde, auf dem sie der Natur ganz nah sein können. Allein im Einzugsbereich Steglitz gibt es so etwa knapp zwei Dutzend Kleingartenanlagen, in denen man sich eine Parzelle zur eigenen Bewirtschaftung pachten kann. Die Warteliste ist allerdings sehr lang, die Pacht hingegen überraschend niedrig. Mehr weiß Klaus-Jürgen Sparfeld von der Kleingartenanlage Bäketal.
Die Kleingartenanlage Bäketal ist in der Erlenstraße in Steglitz zu finden. Sie besteht seit 1914. Auf einer Fläche von 16.236 Quadratmetern finden sich 51 Parzellen mit einer Durchschnittsgröße von 325 Quadratmetern. Die kleinste Parzelle ist 169 Quadratmeter groß, die größte 435.
Gleich hinter der Kleingartenanlage stechen bereits die ersten mehrgeschossigen Wohnhäuser in den Himmel. Die Menschen, die hier im dritten, vierten oder fünften Stock wohnen, sind übrigens genau die Personen, die sich auch für einen eigenen Kleingarten interessieren.
Klaus-Jürgen Sparfeld (62) ist seit 2009 Stellvertretender Bezirksgartenfachberater für den Bezirksverband der Kleingärtner Steglitz e.V., der sich bereits seit hundert Jahren um die „Förderung und den Erhalt von Kleingärten in Berlin-Steglitz“ bemüht. Er ist aber auch seit 2017 der Vorsitzende im Verein Kleingartenanlage Bäketal e.V., in der er auch seinen persönlichen Garten unterhält: „Die Kleingartenparzellen sind gedacht für Menschen, die keinen eigenen Garten haben und auch nicht das Geld besitzen, um sich ein Haus mit Garten leisten zu können. Insbesondere in der Corona-Zeit ist die Nachfrage nach einer eigenen Parzelle in einer Kleingartenkolonie deutlich in die Höhe gesprungen. Entsprechend lang sind die Wartelisten. Es kann Jahre dauern, bis man die Chance bekommt, eine eigene Parzelle zu pachten.“
Das Grundstück, auf dem eine Kleingartenanlage seine Parzellen unterhält, ist in der Regel öffentliches Land, gehört also dem Bezirk. Klaus-Jürgen Sparfeld: „Der Bezirk verpachtet die gesamte Fläche an den zuständigen Bezirksverband, in unserem Fall also an den Bezirksverband der Kleingärtner Steglitz e.V. Der Verband schließt dann wiederum Unterpachtverträge mit den Kolonisten ab. Um eine Parzelle zu bekommen, muss man sich also beim Bezirksverband bewerben. Wer erst einmal eine Parzelle gepachtet hat, tut dies unbegrenzt. Ein Pachtvertrag endet nur mit dem eigenen Tod, bei einer freiwilligen Kündigung oder wenn einem aufgrund besonderer Vorkommnisse der Garten gekündigt wird – etwa, weil man die Regeln nicht befolgt, gegen die Vereinsvorsätze verstößt oder ständig nur Feiern veranstaltet.“
Die jährliche Pacht für einen Kleingarten fällt sehr niedrig aus. Klaus-Jürgen Sparfeld: „Wir reden hier von etwa zwanzig Euro im Monat, die abhängig von der Größe der Parzelle anfallen. Hinzu kommen noch Gebühren für die Müllabfuhr, den Strom und das Wasser. Auch eine Umlage für den Verein fällt an. Klar sollten sich die neuen Laubenpieper auch darüber sein, dass sie zwischen 5.000 und 10.000 Euro aufwenden müssen, um bereits vorhandene Pflanzungen und Lauben zu übernehmen und natürlich auch, um einen neuen Garten von Grund auf neu anzulegen.“
Wer erst einmal eine Parzelle gepachtet hat, darf hier keinesfalls all das machen, was ihm oder ihr in den Sinn kommt. Das Bundeskleingartengesetz gibt bereits viele strenge Parameter vor, an die sich die Kolonisten halten müssen. Darunter steht auch noch der Unterpachtvertrag mit der geltenden Gartenordnung.
Klaus-Jürgen Sparfeld ist dafür da, vor Ort auf die Einhaltung der Regeln in seiner Kleingartenanlage zu achten. Er erklärt dazu: „Ich sage immer gern: Jeder soll seinen Garten so gestalten, wie er das möchte, im Rahmen dessen, was er darf. Und am besten ist es auch, wenn man sich außerdem an diese Regel hält: Mecker nicht über deinen Nachbarn, dann meckert er auch nicht über dich.“
Die Regeln, die ein Kolonist in der Kleingartenanlage befolgen muss, sehen u.a. eine Drittelung des Parzellengeländes vor. Ein Drittel der Fläche soll den Nutzpflanzen vorbehalten sein, ein Drittel der Erholung dienen und ein Drittel z.B. für die Laube reserviert sein.
Klaus-Jürgen Sparfeld: „Dabei geht es auch um die Vielfalt. So sollte die Nutzfläche mehrere Obstgehölze wie Apfel-, Birnen- oder Kirschbäume aufweisen, mehrere unterschiedliche Beerensträucher wie Stachelbeere, Johannisbeere oder Himbeere berücksichtigen und auch eine Beetfläche z.B. für Kartoffeln, Möhren oder Tomaten enthalten.“
Mit der Erholungsfläche ist der Rasen gemeint. Klaus-Jürgen Sparfeld: „Auch wenn viele traditionelle Kleingärtner noch immer auf einen englischen Rasen hinarbeiten, so steht doch inzwischen der ökologische Gedanke immer mehr im Vordergrund. Wir sehen uns hier dem Insektenschutz verpflichtet und setzen verstärkt auf Blühwiesen mit vielen verschiedenen Pflanzenarten.“
Bei den Lauben müssen die Kleingärtner darauf achten, dass die Behausungen nicht darauf ausgelegt sind, dass man dauerhaft in ihnen wohnen kann.
Klaus-Jürgen Sparfeld: „Ich achte als Vorsitzender unserer Kleingartenanlage sehr darauf, dass die Regeln eingehalten werden. Denn unsere Anlage befindet sich auf einem sehr begehrten Filetgrundstück mitten in Steglitz. Wir müssen im Ernstfall stets belegen können, dass wir uns an das Bundeskleingartengesetz halten – und deswegen auch seinen Schutz in Anspruch nehmen können.“ (Text/Fotos: CS)
Info: Kleingartenanlage Bäketal e.V., Erlenstraße 17, 12167 Berlin, www.kleingaertner-sind.net
Dieser Artikel stammt aus „Zehlendorf Aktuell“ Ausgabe 111 (6/2023).
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