Hundeverbot am Schlachtensee vom VG Berlin für rechtswidrig befunden
Kaum ist das Hundeverbot am Schlachtensee gefallen, da möchte die CDU es saisonal wieder einführen. Bei diesem Thema kehrt anscheinend keine Ruhe mehr ein. Einmal mehr werden sich die erbittert einander gegenüberstehenden Parteien der Hundebesitzer und der Nichthundehalter bis aufs Blut beharken. Es folgt eine aktuelle Presseerklärung der CDU-Fraktion.
Die CDU Fraktion hat bereits seit Beginn der Diskussion darauf hingewiesen, daß der Uferweg des Schlachtensees keine „Badestelle“ ist. Dies hat das VG heute dankenswerterweise festgestellt. Es ist Aufgabe der Verwaltung, nachvollziehbare klare Regelungen, die aus Gesetzen ableitbar sind, zu schaffen und nicht, das Gesetz so zu biegen, wie man es gerne hätte. Das Umweltamt des Bezirkes war nicht in der Lage, eine gesetzeskonforme Regelung zu schaffen. Wollen reicht nicht, man muß auch können.
Und man kann: Nachdem sich in einer Umfrage der CDU-Fraktion an den Seen über 2/3 der Bürger für ein Verbot ausgesprochen haben und bei den Befragten deutlich der Wunsch nach einem Kompromiß hervortrat, werden wir in Ausführung dieses Bürgerwillens folgende Regelung in der BVV vorschlagen und beabsichtigen, diese umzusetzen:
Hunde dürfen auf dem Uferweg rund um den Schlachtensee und die Krumme Lanke und auf der zu den Seen hin anschließenden Fläche nicht mitgeführt werden. Vom 15.10. bis zum 15.04. dürfen Hunde auf den Wegen an der Leine mitgeführt werden.
Die Regelung soll für die unter bezirklicher Verwaltung stehenden Seeteile (Südufer) erlassen werden.
Der Fraktionsvorsitzende Torsten Hippe erklärt dazu: „Wir wollen eine Regelung, die sowohl den Interessen der Hundehalter wie auch der anderen Besucher, insbesondere auch der Badenden, entgegenkommt. Nach unserer Bürgerumfrage halten wir unseren Vorschlag einer saisonalen Lösung für sachgerecht und befriedend.“
Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 4 Grünanlagengesetz Berlin, diese muß das Bezirksamt zur Umsetzung des CDU- Vorschlages umsetzen. Das Umweltamt hatte diese Rechtsgrundlage offenbar nicht gesehen, jedenfalls aber nicht zutreffend handhaben können.
Wir als CDU-Fraktion wollen, daß die Regelung ab dem 15.4.2016 vollzogen wird und sodann auch engmaschig vom Ordnungsamt überwacht wird, das auch gegen Vermüllung, Grillen und störenden Lärm vorgehen soll. (Quelle: Presseerklärung der CDU-Fraktion in der BVV Steglitz-Zehlendorf vom 15.12.2015 / Foto: CS)
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