E-Scooter fahren: Viele E-Scooter parken direkt vor der Stadtgrenze!
Auf denkbar kleinen Rollen kurven sie über die Straßen von Berlin – und bringen Touristen ebenso wie Einheimische schnell und elektromobilisiert von A nach B. Inzwischen tauchen die E-Scooter immer häufiger auch am Berliner Stadtrand auf. Da fragt man sich: Wie funktionieren diese Miet-Roller eigentlich? Und darf man sie auch in Brandenburg nutzen?
Seit dem Sommer 2019 findet man sie im Stadtbild von Berlin: Über 5.000 Elektro-Tretroller sind in diesem Jahr an den Start gegangen, um der Mobilität in der Metropole eine ganz neue Variante zur Seite zu stellen. Wer nicht länger mit dem Fahrrad, dem Auto, dem Taxi, der Bahn oder mit dem Bus unterwegs sein möchte, kann seitdem mit einem sogenannten E-Scooter Kilometer im öffentlichen Straßenland abreißen.
Viele Unternehmen konkurrieren in der Großstadt um die Vorherrschaft. Kenner der E-Scooter können oft schon anhand der Farbe eines Rollers ablesen, welches Unternehmen das elektrifizierte Kleinstfahrzeug da gerade auf die Straße gestellt hat.
Doch ganz egal, ob die Betreiber nun TIER, Lime, Bird, Voi, Spin, Zeus oder Wind heißen: Die Elektro-Tretroller sorgen für Konfliktpotential. Viele Hauptstädter finden die Roller furchtbar, da sie ihrer Meinung nach das Stadtbild verschandeln und oft in zu großer Anzahl auf dem Bürgersteig stehen. Andere genießen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert durch die Stadt zu cruisen. Insbesondere Touristen nutzen die Roller gern, um mit allen Sinnen und im gemächlichen Tempo die wichtigen Hotspots zu erkunden.
Die geltenden E-Scooter-Regeln sind schnell erklärt. Ein Führerschein ist nicht nötig. Allerdings dürfen die E-Scooter auch nicht schneller als 20 Stundenkilometer sein. Und sie müssen ein Versicherungskennzeichen wie bei einem Mofa aufweisen.
Die kommerziellen Anbieter der E-Scooter haben sich darauf geeinigt, dass die Fahrer wenigstens 18 Jahre alt sein müssen. Ein Helm wird empfohlen, ist aber keine Pflicht. Das Fahren auf Bürgersteigen und auf Busspuren ist untersagt, auch Fußgängerzonen dürfen nicht genutzt werden. Im besten Fall sind die Scooter auf dem Fahrradweg unterwegs, sonst muss die Straße genommen werden. In Bus und Bahn dürfen die Roller nur dann mitgenommen werden, wenn sie sich zusammenklappen lassen. Viele Anbieter weisen daraufhin, dass es nicht erlaubt ist, einen Roller zu zweit zu fahren. Auch wird das Maximalgewicht oft auf einhundert Kilo begrenzt.
Es gilt die 0,5-Promille-Grenze. Wer betrunken mit einem E-Scooter unterwegs ist, riskiert seinen Führerschein.
E-Scooter mieten: Ganz schnell per App freischalten
Wie funktioniert das eigentlich – einen E-Scooter auszuleihen? Wer einen Roller am Straßenrand entdeckt, findet auf seinem Lenker einen quadratischen QR-Code vor. Er lässt sich mit der Foto-App des Smartphones scannen und lädt auf diese Weise sofort die kostenlose App des Vermieters, die am besten schon vorab aufs Handy geladen wurde.
Carsten Scheibe: „Ich habe im Berliner Stadtgebiet, aber nur eine Minute von der Stadtgrenze entfernt – einen E-Roller von Bird an einem Gartenzaun lehnen gesehen. Ich konnte mich ganz unkompliziert über meine Apple-ID in der App anmelden und PayPal zum Bezahlen auswählen. Ich wurde informiert, dass ich einen Euro für das Entsperren des Fahrzeugs und 0,19 Euro pro angefangene Minute zu bezahlen habe. Anschließend zeigte mir die App eine Einführung in die Steuerung. Vor dem Losfahren konnte ich in der App auch sehen, für wie viele Kilometer die Stromladung des Rollers voraussichtlich noch reichen wird. Das waren bei mir 20 Kilometer.“
Das Losfahren geht dem Fahrer ganz einfach von der Hand. Man schiebt den Roller an, springt auf und drückt einen Gashebel herunter. Sofort saust der Roller mit ordentlich Tempo los. Das fühlt sich auf dem Radweg sehr gut an, auf der Straße fühlt man sich aber doch recht schnell als Hindernis, das alle Autofahrer zum Überholen animiert. Auch der Schulterblick beim Abbiegen gerät auf dem Roller zur kaum lösbaren Aufgabe.
Scheibe: „Trotzdem: Das Fahrgefühl ist super – und man nimmt seine Umgebung viel besser wahr als aus dem Auto heraus.“
Die Koralle-farbenen E-Scooter von Voi sind seit Herbst 2019 in Berlin unterwegs. Im August 2020 wurde das Angebot noch einmal ausgeweitet, wobei vor allem die Berliner Außenbezirke wie Spandau und Steglitz-Zehlendorf im Fokus standen.
Caspar Spinnen von Voi beantwortet die Frage, ob der Kunde die Berliner E-Scooter auch in Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf verwenden darf: „Unsere Zone reicht nur bis zur Stadtgrenze, eine Expansion in den Speckgürtel ist noch nicht geplant. Es ist technisch aber möglich, von Berlin nach Brandenburg zu fahren. Es gibt keine Drosselung und auch keine Strafe. Allerdings kann man seine Fahrt in Brandenburg nicht beenden, der Zähler läuft weiter. Es ist also wünschenswert, dass der Scooter am Ende wieder in Berlin abgestellt wird, daran halten sich auch die meisten Fahrer.“
In Corona-Zeiten bemerkt Voi, dass sich das Fahrverhalten der Kunden ändert. Caspar Spinnen: „In der Pandemie nutzen die Kunden aus Steglitz-Zehlendorf unsere E-Scooter sehr gern, um kleine Besorgungen in ihrem Kiez zu erledigen. Unsere Roller haben für die Einkäufe übrigens extra einen Haken am Lenker.“ (Text/Fotos: CS)
Dieser Artikel stammt aus „ZEHLENDORF.aktuell“ Ausgabe 86 (5/2021).
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